Die Entnazifizierung (1945 - 1950)
Kapitel 4
Die US-Besatzungsmacht verhaftete den hohen NS-Funktionär Langoth und internierte ihn bis 1947 in Glasenbach.
Die österreichische Entnazifizierung ging wesentlich milder mit ihm um. Obwohl man ihn nach dem Kriegsverbrechergesetz, besonders wegen seiner Tätigkeit als Richter des Volksgerichtshofes, strafrechtlich verurteilen hätte müssen, kam es nicht einmal zu einer Anklageerhebung.
Nach zahlreichen politischen Interventionen erfolgte Ende 1950 seine Amnestierung durch den Bundespräsidenten.
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