Erste Republik (1918 – 1934)

Das Ende der Monarchie war zugleich das Ende eines Wahlrechts, das kein gleiches und allgemeines Stimmrecht garantierte.

Während des Ersten Weltkrieges tagte der Linzer Gemeinderat weiterhin regelmäßig. Am 16. November 1918 trat ein provisorischer Gemeinderat zusammen, dessen Mandatszahl wegen der 1915 erfolgten Eingemeindung von St. Peter von 48 auf 57 erhöht wurde. Er setzte sich aus 31 Deutsch-Freiheitlichen, 19 Sozialdemokraten und 7 Christlichsozialen zusammen. Diese Mandatsverteilung spiegelt noch in etwa die Zusammensetzung des Gemeinderats während der Monarchie wider.

1919 fanden die ersten Wahlen für den oberösterreichischen Landtag statt. Deren Ergebnis, welches zugleich auch für die Wahl zum Linzer Gemeinderat galt, machte die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse in der Stadt klar: Die Sozialdemokraten erlangten die absolute Mehrheit und stellten den Bürgermeister, die Christlichsozialen errangen den zweiten Platz.

Grundlage der Wahl war die Wahlordnung vom 16. April 1919. Sie legte das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Verhältniswahlrecht für Männer und Frauen fest: Alle Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten, durften teilnehmen. Auch deutsche Reichsangehörige, die in Linz ihren ordentlichen Wohnsitz hatten, waren 1919 wahlberechtigt – der „Anschluss“-Gedanke spiegelt sich darin wider. Diese Bestimmung wurde dem Friedensvertrag von Saint-Germain folgend widerrufen.

Das neue Gemeindestatut von 1920 legte die Mandatszahl für den Gemeinderat mit 60 fest, da 1919 eine weitere Vergrößerung des Gemeindegebiets stattgefunden hatte (Eingemeindung von Urfahr und Pöstlingberg). Anstelle von bisher zwei gab es nun drei Vizebürgermeister. Die Funktionsperiode des Gemeinderats wurde mit vier Jahren bestimmt, ein Stadtrat – bestehend aus dem Bürgermeister, seinen Stellvertretern und acht aus dem Kreis der Gemeinderäte gewählten Mitgliedern – wurde geschaffen.

1931 wurde im Zeichen der Wirtschaftskrise erneut das Gemeindestatut angepasst: Die Funktionsperiode des Gemeinderats wurde auf sechs Jahre angehoben, die Zahl der Stadträte auf sechs (ohne Bürgermeister und Stellvertreter gerechnet) gesenkt. Trotz der Eingemeindung Kleinmünchens (1923) blieb die Mandatsanzahl mit 60 gleich.

 

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