NS-Diktatur 1938 – 1945

Nach der NS-Machtergreifung und dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich wurde die Deutsche Gemeindeordnung eingeführt, die einzig und allein der NS-Ideologie verpflichtet war. Linz war nun eine „kreisfreie Stadt“, der ein nationalsozialistischer Oberbürgermeister vorstand. Ihm standen ein Bürgermeister (als Stellvertreter), sechs Beigeordnete (Stadträte) sowie die Ratsherren anstelle eines Gemeinderats zur Seite. Allein verantwortlich und letztlich entscheidungsberechtigt war nach dem Führerprinzip der Oberbürgermeister, der allerdings dem Reichsstatthalter und Gauleiter von Oberdonau unterstand. Die Ratsherren hatten nur beratende Funktion. Ihre Anzahl durfte 36 nicht überschreiten, sie wurden durch den Beauftragten der NSDAP ernannt. Dieser war im Falle von Linz der Gauleiter selbst. Die NS-Stadtverwaltung trug durch ihre Tätigkeit wesentlich zur nationalsozialistischen Verfolgung der politischen Gegner sowie der sozialen und ethnischen Minderheiten bei.

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