Volksgerichtsbarkeit und Entnazifizierung in Österreich

Autorin: Claudia Kuretsidis-Haider

Die österreichische Nachkriegsjustiz ahndete mittels der zwischen 1945 und 1955 bestehenden Volksgerichte nicht nur nationalsozialistische Gewaltverbrechen, sondern deren Tätigkeit war auch Teil des bürokratischen Entnazifizierungsprozesses. Eine ganze Reihe von Volksgerichtsverfahren wurden – auch – wegen der Zugehörigkeit zur „illegalen“ NSDAP vor 1938, wegen der Ausübung einer Funktion im NS-Staat sowie wegen Verstößen gegen die Registrierungsbestimmungen von Nationalsozialist/inn/en (alles Hochverrat) geführt.

Ziel des Beitrages ist die Darstellung und Einschätzung beider Formen der Entnazifizierung durch die österreichische Gerichtsbarkeit sowie ihr Verhältnis zueinander. Die Grundlage dafür bilden die – für die wissenschaftliche Forschung zugänglichen – Akten der Volksgerichte, die bei den Landesgerichten bzw. in den regional zuständigen Landesarchiven einliegen.

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