Mordanstalten in und bei Linz
Autor: Henry Friedlander
Das NS-Terrorsystem war eine Mischung von Gesetz und Gewalt. Da sich die nationalsozialistische Regierung brüstete, "law and order" wiederhergestellt zu haben, ließ sie ihre Terrormaßnahmen in gesetzliche Vorschriften einfließen. Die Macht und Funktion der Polizei und der Konzentrationslager, die von Anfang an das Terrorsystem verkörperten, wurden gesetzlich festgesetzt, aber gleichzeitig dem Zuständigkeitsbereich der Justiz entzogen. So konnte die Polizei politische Gegner sowie Menschen, die als "asozial" galten, eigenmächtig in die KZs einweisen, wo sie der Selbstherrlichkeit der SS-Chargen ausgesetzt waren.
In der "Ostmark" verkörperte Mauthausen dieses Terrorsystem. Der Weltkrieg, den das nationalsozialistische Deutschland 1939 begann, radikalisierte das Regime und ermöglichte die Ausschaltung ganzer Menschengruppen durch Massenmord. Das fing mit der Ermordung von behinderten deutschen Menschen in der so genannten Euthanasie-Aktion (T4 genannt) an, wurde aber bald auf Juden, "Zigeuner" und andere ausgedehnt.
Für den fabrikmäßigen Massenmord erfanden die Täter die T4-Mordzentren einschließlich dem Zentrum Hartheim in der "Ostmark". Für die Vernichtung der Juden und "Zigeuner" wurden solche Mordzentren im Osten erbaut. So wurden die ausgebildeten Täter der T4-Mordzentren zu den Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka versetzt. Dort spielten Männer aus Hartheim eine besonders große Rolle. Auch die KZs bedienten sich der T4-Mordzentren, wo KZ-Häftlinge 1940 bis 1943 getötet wurden.