Kommunale Sozialpolitik
Autorin: Brigitte Kepplinger
1938 wurde auch das System der sozialen Sicherung einer durchgreifenden Umgestaltung unterzogen. Leitlinie aller sozialpolitischen Maßnahmen der öffentlichen Hand war nunmehr die Förderung erbgesunder, arischer und politisch zuverlässiger Personen. Nur sie kamen als Mitglieder der NS-Volksgemeinschaft in den Genuss von staatlichen Unterstützungen. Diese Strategie bedeutete die gleichzeitige Kennzeichnung und Ausgrenzung "minderwertiger", "nicht arischer" und "politisch bzw. sozial nicht tragbarer" Personen.
Den Institutionen der kommunalen Sozialverwaltungen kam für die Umsetzung der NS-Sozialpolitik große Bedeutung zu. Ihre Arbeit bildete die Basis für wichtige Entscheidungen, etwa für die Aberkennung der Kinderbeihilfe oder auch für die Urteile der Erbgesundheitsgerichte. Durch zwangsweise Sterilisationen, die im AKh und in der Frauenklinik durchgeführt wurden, sollte die erbgesunde Volksgemeinschaft realisiert werden. Den radikalen Endpunkt dieses Konzeptes bildete die "Vernichtung lebensunwerten Lebens", die nach der Einstellung der Aktion T4 in einzelnen psychiatrischen Anstalten weitergeführt wurde, so auch in der Heil- und Pflegeanstalt Niedernhart, wo durch den Direktor Rudolf Lonauer von 1941 bis 1944 Hunderte Patienten getötet wurden.
Beachtenswert sind die Kontinuitäten in der Einschätzung und Behandlung sozialer Randgruppen, die sich auch in der Arbeit der kommunalen Fürsorgeinstitutionen manifestieren und die sich von der Jahrhundertwende bis in die Zweite Republik nachweisen lassen.