Behörden des Reichsstatthalters in Oberdonau

Autor: Helmut Fiereder

Der Beitrag untersucht die Entwicklung der Organe der staatlichen Verwaltung in Oberösterreich während der Zeit der NS-Gewaltherrschaft, somit den Reichsgau Oberdonau, die Landkreise und Gemeinden.

Die Reichsgaue der Ostmark wurden 1940 durch das Ostmarkgesetz errichtet. Sie wurden als Mittelstufe der staatlichen Verwaltung des Reichs und als Selbstverwaltungskörperschaften eingerichtet und sind im Kontext der seit 1933 betriebenen Reichsreform zu sehen. Diese Reichsgaue hatten keine originären Hoheitsrechte, es waren ihnen jedoch Hoheitsaufgaben zur Erfüllung in eigener Verantwortung übertragen. An der Spitze eines Reichsgaus stand als Reichsstatthalter der Gauleiter des örtlichen Parteigaus der NSDAP.

Als Reform der untersten Stufe der staatlichen Verwaltung erging im Dezember 1939 eine Anordnung über die Verwaltungsführung in den Landkreisen, die die Aufgaben und Zuständigkeiten von Landrat und Kreisleiter abgrenzen sollte, dies aber tatsächlich nur mangelhaft leistete. Eine reichseinheitliche Normierung kam in der NS-Ära nur für die Gemeinden durch die Deutsche Gemeindeordnung zustande. Diese regelte alle die Gemeinden betreffenden Belange, vor allem sicherte sie den Einfluss der NSDAP auf das Gemeindeleben.

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