Die Linzer Archivtruhe von 1654
Die Publikationsreihe des „Archivobjekts des Monats“ startet mit einem für die Geschichte des Linzer Stadtarchivs zentralen Objekt: Die original Archivtruhe aus dem Jahr 1654.
Dass ein Stadtarchiv über eine derartige erhaltene Truhe verfügt, ist außergewöhnlich. Die Wege der Truhe in die Sammlung des Archivs sind auch verschlungen. 1958 fiel dem damaligen Archivdirektor Wilhelm Rausch bei einem Besuch eines Depots des Oberösterreichischen Landesarchivs eine Truhe mit einem Wappen auf, das genau einer historischen Version des Wappens der Stadt Linz entspricht. Die zuvor Wels zugeordnete Truhe war damit identifiziert und wurde nach einer entsprechenden Bitte an das Landesarchiv 1958 dem Archiv der Stadt Linz übergeben. Dieses verlieh sie in der Folge an das Nordico Stadtmuseum, wo sie viele Jahre in der Dauerausstellung zu sehen war, bevor sie letztendlich wieder ans Archiv zurückgegeben wurde.
Eine derartige historische Archivtruhe zu besitzen ist bereits eine schöne Sache. Genau über ihren Entstehungszusammenhang Bescheid zu wissen, ist für uns Archivar*innen aber noch viel schöner. Diesen erfahren wir aus einer zur Truhe gehörenden Urkunde, die im Gegensatz zur Truhe selbst durchgehend im Archiv aufbewahrt worden war. Verfärbungen am inneren Truhendeckel, aber auch Nagellöcher auf der Urkunde selbst, zeigen, dass die Urkunde ursprünglich dort aufgenagelt war.
Aus dieser Urkunde erfahren wir, dass die Truhe seit dem 9. Dezember 1654 zur Archivalienaufbewahrung verwendet wurde. Sie stellte dabei nicht einfach nur eine simple Anschaffung eines neuen Archivmöbelstücks dar, sondern war direkt mit Ereignissen der Stadtgeschichte verbunden. Wie im Schriftstück zu lesen ist, sollten darin verschiedene Urkunden, Privilegien und Freiheiten der Stadt aufbewahrt werden, nachdem „deren Originalia aber, von langen Jahren hero dürch das schödtliche Khriegsweßen, in Reformations Zeitten, und laidigen Paurn Rebellionen gantz auß der Registratur und in ein Unordnung gerathen“ waren. Man nimmt also Bezug auf das für die Stadt turbulente 16. und frühe 17. Jahrhundert. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts setzte sich in Oberösterreich durch die Reformation der evangelische Glaube gegenüber dem katholischen durch. Das katholische Kaiserhaus begann in der Folge gegen diese Entwicklung anzukämpfen. 1620 wurde Oberösterreich an den Kurfürsten Maximilian von Bayern verpfändet. Die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung waren neben der Glaubensfrage einer der Auslöser des Bauernkriegs von 1626, der sich heuer zum 400. Mal jährt und in dessen Verlauf die Stadt Linz über 9 Wochen von den Bauern belagert wurde.
Archivtruhe Urkunde (PDF | 198 KB | Deutsch) Der Urkundentext im Wortlaut und mit Übersetzung
Wie der Urkunde zu entnehmen ist, gingen diese turbulenten Zeiten auch an der Stadtverwaltung nicht spurlos vorüber und führten dazu, dass die Urkundensammlung in Unordnung geriet. Aus dem Text erfahren wir, dass sie schließlich vom damaligen Bürgermeister Georg Langetl persönlich neu geordnet und verzeichnet wurden. Anschließend wurden sie in insgesamt vier neue Truhen eingeordnet. Damit niemand eigenmächtig die Urkunden entwenden oder manipulieren konnte, verfügten die Truhen über zwei verschiedene Schlösser, deren Schlüssel sicher von unterschiedlichen Personen aufbewahrt wurden. Eine Art physisches Vier-Augen-Prinzip. Dieser Umstand zeigt sich heute noch dadurch, dass eines der Schlösser im Verlauf der Jahrhunderte aufgebrochen wurde, wohl weil ein Schlüssel verlorenging.
Wir wissen heute noch, was genau sich ursprünglich in dieser Truhe befand. 1731 verfasste Leopold Josef Sint als quasi erster professioneller Vorgänger der heutigen Archivmitarbeiter*innen das erste Archivverzeichnis der Stadt. Er beginnt seine Auflistung der Archivalien mit der Beschreibung des Inhalts „der gemalenen Truhen mit Nr. 1“, die wir heute noch vor uns haben. Wie zu erwarten war, handelte es sich bei den darin aufbewahrten Urkunden um sehr zentrale für die Rechte der Stadt, wie die Freiheit selbst die Stadtrichter vorschlagen zu können und auch die hohe Gerichtsbarkeit ausüben zu dürfen.



