Gedenktafel zur NS-Justiz in Linz
ANTIFASCHISTISCHE GEDENKSTÄTTEN
Standort: Fadingerstraße 2
Stadtteil: Innere Stadt
Datierung: 2017
Die Gedenktafel erläutert die Rolle des heutigen Landesgerichts im Justizapparat des NS-Regimes.
Der Inschriftentext auf der Tafel aus opakem Glas lautet:
Nationalsozialistische Diktatur und Justiz
"Das Landesgericht (1939-1945: Landgericht) Linz war Sitz mehrerer während der nationalsozialistischen Herrschaft eingerichteter Gerichtstypen.
Sondergericht
Vor den Sondergerichten - wie hier am Landgericht Linz - wurden nach Ermessen der Staatsanwaltschaft "politische Straftaten" verhandelt. Als solche galten hauptsächlich Delikte nach kriegswirtschaftlichen Sondergesetzen, aber auch Verstöße "gegen das gesunde Volksempfinden". Es wurden über 70 Todesurteile verhängt.
Erbgesundheitsgericht
Erbgesundheitsgerichte waren für die Verhängung von Zwangsmaßnahmen aus "rassehygienischen" Gründen zuständig. Auf Basis des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (1933) wurden auch in Oberdonau hunderte Personen mit bestimmten Krankheiten (etwa "erbliche Taubheit" oder "Schwachsinn") zwangssterilisiert.
Volksgerichtshof
Dieses Sondergericht war schon 1934/36 in Berlin zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat eingerichtet worden (Gerichtspräsident Roland Freisler). 1944 wurde eine Gruppe von Richtern (Senat) des Volksgerichtshofes nach Linz entsandt, um "sofortige Aburteilungen ... durchzuführen". Es wurden zahlreiche Todesurteile verhängt.
Standgericht
In seiner Funktion als Reichsverteidigungskommissar bildete Reichsstatthalter August Eigruber im März 1945 auch für Oberdonau ein Standgericht, das für Fälle der "Gefährdung der deutschen Kampfkraft oder Kampfentschlossenheit" zuständig war. Ein Richter als Vorsitzender, ein Parteifunktionär und ein Offizier hatten zwischen Freispruch oder Todesurteil zu entscheiden."
Geschichte
Die Gedenktafel wurde am 22. September 2017 durch Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter und Landeshauptmann Thomas Stelzer enthüllt.